Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen, herabgefallene Zweige und Trockenreisig dürfen für den persönlichen Bedarf gepflückt bzw. gesammelt werden. Hier gibt es aber je nach Land verschiedene Beschränkungen. Verschiedene seltene Pflanzen sind unter Naturschutz gestellt und dürfen nicht gepflückt werden. Das Mitnehmen von lebenden Bäumen und von Sträuchern, das Abbrechen von Zweigen, Ästen, Reisig, Baumrinde, von Harz und von Saft lebender Bäume ist ebenfalls verboten.
Finnland: In Teilen Lapplands darf die Moltebeere nur von Einheimischen gepflückt werden.
Norwegen: Pflücken und Sammeln ist nicht im Jedermannsrecht selbst, sondern im Strafgesetz geregelt. Demnach darf nur auf nicht umzäuntem Land gepflückt werden. Wildwachsende Nüsse sowie Moltebeeren dürfen nur zum sofortigen Verzehr gepflückt werden.
Schweden: Das Pflücken von Nüssen und Eicheln ist nicht gestattet. Dies ist nicht im Jedermannsrecht, sondern im schwedischen Strafgesetz (Artikel 12, § 2) geregelt.