Besuchern und Wanderern gibt das Jedermannsrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden. Motorisierte Fahrzeuge dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden. Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen angerichtet werden. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z. B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Norwegen: Kultiviertes Land darf ohne Genehmigung des Besitzers nur im Winter betreten werden, wenn der Boden gefroren oder schneebedeckt ist.